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Kosten

Paarberatung, Paartherapie oder Mediation können nicht über die gesetzliche Krankenkassen, Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen abgerechnet werden.*

Die Kosten werden in persönlich in einem ersten Kontaktgespräch besprochen.

*Wer als Psychotherapeut Paarberatung, Paartherapie oder Mediation mit einer gesetzlichen Krankenkasse als Psychotherapie abrechnet oder eine dieser Dienstleistungen in einer Rechnung an eine Beihilfestelle oder private Krankenversicherung als Psychotherapie ausgibt, begeht Abrechnungsbetrug und macht sich strafbar.

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